Abgezockt mit schufafreien Leasingverträgen
In Grauer Kapitalmarkt vom 13.12.2010
Selbständige und Verbraucher mit einer schlechten Schufa und ohne Sicherheiten werden mit folgenden Angeboten geködert: Leasing ohne Schufa-Prüfung.
Da keine Bürgschaft geleistet werden konnte, platzte der Leasingvertrag. Erst beim genauen nachlesen der AGB, die erst nach Vertragsunterzeichnung zugeschickt wurden, fand sich die Klausel: Soweit nicht individualvertraglich abweichend vereinbart, ist mit Abschluss des Leasingvertrages eine Kaution in Höhe des vertraglich vereinbarten Andienungsbetrages in bar oder durch Beibringung einer Bürgschaft zu leisten.
Die Leasingfirma hat die Anzahlung einbehalten und kann noch einen Schadensersetz in Höhe von 15 % fordern.
Da auch das Auto nicht abgenommen werden kann, kann auch das Autohaus Schadensersatz verlangen, da es sich um 2 verschieden Verträge handelt.
Vermutlich handelt es sich um eine neue Art der Abzocke, da vermutlich keine Leasingfinanzierungen vermittelt werden sollen, sondern nur Verbraucher um die Anzahlung gebracht und am Schadensersatz verdient werden soll.
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