Bank finanzierte 64 jähriger Rentnerin ein Steuersparmodell

In Banken vom 04.01.2006

1997 finanzierte eine Bank ein Steuersparmodell in Berlin. Die Kundin war zu diesem Zeitpunkt bereits 64 Jahre alt und bezog eine Rente. Die Mann zwar 52 Jahre alt.

Trotzdem wurde eine Finanzierung über 125.000 DM durchgeführt. Die Laufzeit der Finanzierung betrug 30 Jahre. Aufgrund dieser Tatsache war diese Finanzierung schon bei Beginn zum Scheitern verurteilt. Scheinbar haben Banker nicht gelernt, dass die Bürger spätestens mit 65 Jahren in Rente gehen.

2002 hatte Frau M. ihre siebte Operation innerhalb von vier Jahren hinter sich. Sie erhielt ein neues Knie und hatte in der Vergangenheit zwei Herzinfarkte. Mittlerweile ist sie 70% Schwerbehindert. Als einziges Entgegenkommen reduzierte die Bank die monatliche Rate auf 200 €, die das Ehepaar M. sechs jahrelang an die Bank bezahlen sollte.

Nachdem mittlerweile das Einkommen gesunken ist und die Eheleute M. laut Pfändungstabelle einen pfändbaren Betrag von 12,05 € haben und Frau M. ein Pflegefall ist, wurde versucht, bei der Bank einen Schuldenerlass zu erreichen.

Die Bank teilte lapidar mit, dass sie bereit wäre den Fall neu zu prüfen, wenn Herr M. Rente beziehen würde. Solange erwartet sie die weitere Ratenzahlung von 200 €.

Durch die Finanzierung der Schrottimmobilie, bei der die Bank teilweise bis zu 180% des Beleihungswertes finanzierte, war der Ruin vorprogrammiert. Nun ist die Bank nicht bereit, für ihre Fehler einzustehen. Diese Haltung kann so nicht akzeptiert werden.

Dies zeigt einmal mehr, dass sich die geschädigten Steuersparmodellerwerber zu einer großen Gemeinschaft zusammenschließen müssen, um gegen die Willkür der Banken ankommen zu können.