BGH: Bank haftet bei Schrottimmobilien - Dartehenszins über den Durchschnittswerten
In Recht vom 27.04.2007
Sie sind im Besitz einer fremdfinanzierten Immobilie und möchten diese Immobilie loswerden?
Sofern Ihr Darlehenszins über der von der Bundesbank ermittelten Streubreite liegt, haftet die Bank wie der Vermittler oder der Verkäufer, da man ihr dann ausnahmsweise alle Einwendungen, also auch diejenigen Ansprüche, die nur gegen den Vermittler oder den Verkäufer der Immobilie bestehen, aus dem Immobilienerwerb entgegenhalten kann (BGH Az. XI ZR 422/01; BGH vom 18.04.2000; LG Stuttgart v. 08.12.1998). Dem VfE liegen die Zinsstreubreitenermittlungen der Bundesbank vor. Lassen Sie daher unbedingt Ihre Darlehensverträge kostenfrei überprüfen! Es würde sich lohnen, da im Falle eines überhöhten Zinses und dem Vorliegen der Voraussetzungen der BGH-Rechsprechung keinerlei Zahlungen mehr an die Bank erbracht werden müssten.Rechtsanwalt Tobias Neumeier, Verein für Existenzsicherung









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