BGH ermöglicht die Rückabwicklung von Schrottimmobilien mit Kaufangebot- und Kaufannahme

In Recht vom 07.11.2011

Für die Erwerber von Schrottimmmobilien hat der BGH ein sehr positives Urteil gefällt. Dies betrifft alle Fälle, in denen vom Erwerber ein notarielles Kaufangebot abgegeben wurde und der Verkäufer eine seperate notarielle Kaufannahme beurkundet hat.

BGH ermöglicht die Rückabwicklung von Schrottimmobilien mit Kaufangebot-... Bedingung ist, dass ein Verbraucher von einem Unternehmer eine Wohnung erworben hat. Die 2. Bedingung für eine Rückabwicklung ist, dass die unwiderrufliche Bindungsfrist des Angebots länger als 4 Wochen gewesen ist und damit nach § 308 BGB unwirksam ist.

Als weitere Bedingung gilt, dass der Verkäufer die Annahmerklärung nach Ablauf der 4 Wochen abgegeben hat. In diesem Fall ist kein Kaufvertrag zustandegekommen.

In diesem Fall ist kein Kaufvertrag zustandegekommen.

BGH Entscheidung vom 11.06.2010 – (Aktenzeichen: BGH V ZR 85/09 vom 11.06.2010)