BGH ermöglicht die Rückabwicklung von Schrottimmobilien mit Kaufangebot- und Kaufannahme
In Recht vom 07.11.2011
Für die Erwerber von Schrottimmmobilien hat der BGH ein sehr positives Urteil gefällt. Dies betrifft alle Fälle, in denen vom Erwerber ein notarielles Kaufangebot abgegeben wurde und der Verkäufer eine seperate notarielle Kaufannahme beurkundet hat.
Als weitere Bedingung gilt, dass der Verkäufer die Annahmerklärung nach Ablauf der 4 Wochen abgegeben hat. In diesem Fall ist kein Kaufvertrag zustandegekommen.
In diesem Fall ist kein Kaufvertrag zustandegekommen.
BGH Entscheidung vom 11.06.2010 – (Aktenzeichen: BGH V ZR 85/09 vom 11.06.2010)









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