BGH Urteil gegen Google

In Recht vom 27.10.2011

Der BGH hat Google verurteilt, beleidigende Inhalte von Blogs zu löschen. Google wollte den Fall jedoch nach amerikanischem Recht verhandeln lassen, da der Sitz in den USA, Kalifornien, ist. Dies sahen die Richter des OLG Hamburg und der BGH jedoch anders. BGH Urteil: VI ZR 93/10

BGH Urteil gegen Google Immer wieder kommt vor, dass beleidigende und unwahre Behauptungen anonym im Internet verbreitet werden. Die Verursacher sind nicht ermittelbar, da die Kontaktdaten von Blogs, Youtube oder Google nicht offengelegt werden, um sich dagegen zu wehren.

In einem vorliegenden Fall, der Youtube betrifft, werden sogar anonyme kriminelle Personen geschützt, die gestohlene Unterlagen verwenden und wahrheitswidrige Behauptungen verbreiten. In diesem Fall gehen sogar die strafrechtlichen Ermittlungen ins Leere, da die Kontaktdaten von Youtube nicht freigegeben werden.


http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gerich
t=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=57957&linked=pm

Quelle: BGH Urteil Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes