DCM Fuggerstadt Center - Fondsaustritt ist heute noch möglich! Verjährung 31.12.11 beachten
In Grauer Kapitalmarkt vom 08.09.2011
Wir haben an einer früheren Gesellschafterversammlung des Fonds teilgenommen und sind über die aktuellen Verhältnisse des Fonds informiert. Viele Anleger des Fonds haben uns auf der Gesellschafterversammlung angesprochen und um Hilfe gebeten. Zu diesem Zweck haben wir eine Interessengemeinschaft von DCM Fuggerstadt-Anlegern gegründet.
Als Interessengemeinschaft DCM-Fuggerstadt können Ihnen das Folgende berichten:
Die mit uns kooperierenden Rechtsanwälte informierten uns darüber, dass das Oberlandesgericht München kürzlich in einer Entscheidung betreffend den DCM 5 festgestellt hat, dass die Widerrufsbelehrung zum Fondsbeitritt fehlerhaft ist. Die Folge ist, dass die Frist aus der Widerrufsbelehrung noch nicht zu laufen begonnen hat. Der Fondsbeitritt könnte damit noch heute widerrufen werden, mit der Folge, dass Sie aus dem Fonds ausscheiden.
Unabhängig von der Frage des Widerrufs ist die Frage von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Erwerb der Beteiligung zu sehen. Die mit uns kooperierenden Rechtsanwälte informierten uns darüber, dass unwiderrufliche Verjährung evtl. bestehender Ansprüche zum 31.12.2011 droht.
Schadensersatzansprüche richten sich regelmäßig auf Rückabwicklung der Beteiligung und ggf. des die Beteiligung finanzierenden Vertrages, wie wir weiter informiert wurden. Mitglieder der Interessengemeinschaft können in den Genuss verjährungshemmender Maßnahmen kommen. Informieren Sie sich.
Schadensersatzansprüche bestehen immer dann, wenn der Anlageberater die Risiken der Beteiligung unvollständig oder fehlerhaft dargestellt hat. In vielen Fällen wurden die hohen Vergütungen der Anlageberater komplett verschwiegen. Die mit uns kooperierenden Rechtsanwälte haben schon zahlreiche positive Urteile zugunsten der Anleger von Immobilienfonds erzielt. Fragen Sie uns.
Schadensersatzansprüche richten sich regelmäßig auf Rückabwicklung der Beteiligung und ggf. des die Beteiligung finanzierenden Vertrages, wie wir weiter informiert wurden. Mitglieder der Interessengemeinschaft können in den Genuss verjährungshemmender Maßnahmen kommen. Informieren Sie sich.
Schadensersatzansprüche bestehen immer dann, wenn der Anlageberater die Risiken der Beteiligung unvollständig oder fehlerhaft dargestellt hat. In vielen Fällen wurden die hohen Vergütungen der Anlageberater komplett verschwiegen. Die mit uns kooperierenden Rechtsanwälte haben schon zahlreiche positive Urteile zugunsten der Anleger von Immobilienfonds erzielt. Fragen Sie uns.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne telefonisch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Tillich
Präsident VfE e.V.









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