Die liebe Not mit der Liebe
Auf der Suche nach der Frau fürs Leben in die Abzockfalle getappt. Das passiert eigentlich immer den Anderen, doch auch dem 52 jährigen Baufacharbeiter aus Reichertshausen ist es nun passiert. Er wollte doch nur eine Frau fürs Leben finden. Nun hat er weder eine Frau noch einen Vorschlag erhalten, dafür aber eine Rechnung in Höhe von 2.499,- Euro.
Der 52 jährige lebt seit einem Jahr in Reichersthausen, hat bisher kaum Anschluss gefunden und ist es leid immer alleine zu sein. Die Sehnsucht nach Nähe und Liebe wurde so groß, dass er verzweifelt die in einem Wochenblatt erschienene Bekanntschaftsanzeige las und bei „Andrea“ anrief. Am Telefon war nicht Andrea, sondern ein nette Dame vom „Freundschaftsservice“ die ihm umgehend einen Beratungstermin gab.
Durch eine geschickte Gesprächsführung der Vermittlerin lies sich der Baufacharbeiter zur sofortigen Vertragunterzeichnung hinreißen. Die Vermittlerin bestätigte ihm, dass er ja binnen zwei Wochen von seinem Widerrufsrecht gebrauchen machen kann und „dann nichts weiter passiert“. Aus dem „nichts weiter“ wurde eine satte Rechnung von 2.499,- Euro (Abschluss und Beratungskosten: 700,-, € Aufnahme in die Kartei: 700,- €, Umlage für Werbung und Anzeigen: 525,- €, Einrichten der persönlichen Kundenstammdaten: 175,- €), obwohl er binnen zwei Tagen den Widerspruch per Einschreiben versandte. Die detaillierte Aufstellung der Kosten ging erst aus der Rechnung hervor, im Auftrag sah das nach einer Komplettgebühr aus, die bei einem Widerspruch auch komplett entfällt.
Immerhin findet sich in der Rechnung folgender Text: „Nach Zahlungseingang des Betrages in Höhe von € 2499,00 werden wir die Angelegenheit als erledigt betrachten und keine weiteren Forderungen aus ihrem Auftrag vom: 09.11.2009 gegen Sie geltend machen. ... Sollten Sie unsere Dienstleistung zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch nehmen wollen, werden wir diesen Betrag selbstverständlich verrechnen.“
Das ist aber großzügig, denn immerhin sind die Kosten doch angeblich schon entstanden und dennoch würden sie bei erneuter Einstellung nicht mehr anfallen. Das Mitglied des Vereins für Existenzsicherung e.V. (VfE) wurde vom „Freundschaftsdienst“ eindeutig abgezockt. Auf Anfrage vom VfE und dem überraschenden Besuch von RTL ist die Geschäftsleitung wahrscheinlich zu einer Einigung bereit. Sollte der Freundschaftsdienst dennoch so skrupellos sein und einen Mahnbescheid schicken, so hat der 52 jährige nicht nur das Leid mit der Liebe, sondern auch noch das Leid, dass er einen Anwalt braucht. Damit Ihnen nicht das Gleiche widerfährt sollten Sie diese Tipps beachten:
1.) Schauen Sie, ob sie im Internet positive Erlebnisse über die Vermittlung finden.
2.) Unterschreiben Sie den Vertrag nicht sofort – schlafen Sie eine Nacht darüber. Behalten Sie die Unterlagen über Nacht und lesen Sie auch das Kleingedruckte.
3.) Fragen Sie Bekannte, Verwandte oder Arbeitskollegen.
Es ist nichts verächtliches daran, sich über eine Partnervermittlung zu verlieben, denn es wird immer schwerer auf „normalem“ Weg jemanden kennenzulernen. Doch beachten Sie oben genannte Tipps und handeln Sie auf keinen Fall übereilt.
Negatives Recherchebeispiel: http://www.qype.com/place/373019-Freundschaftsservice-GmbH-Muenchen
Wenn Ihnen das Gleiche oder etwas Ähnliches geschehen ist, dann melden Sie sich bitte beim VfE.
Nachtrag: Die Geschäftsleitung des Freundschaftsservices hat sich mit unserem Mitglied in Verbindung gesetzt und muss nun nichts bezahlen.









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