Erfolgshonorar von Rechtsanwälten erlaubt
In Recht vom 04.04.2007
Erfolgsorientierte Honorare für Rechtsanwälte waren in Deutschland verboten.
Dies hat das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. (Az.: IBvR 2576/04). Eine Neuregelung muss der Gesetzgeber bis Juni 2008 einführen. Danach sollen Erfolgshonorare zumindest in Ausnahmefällen zulässig werden. Die Beschwerde einer Rechtsanwältin, die mit Mandanten aus den USA ein erfolgsabhängiges Honorar vereinbart hatte, war teilweise erfolgreich. Die Verfassungsrichter stellen dem Parlament frei, Erfolgshonorare im Westentlichen für zulässig zu erklären.Spannend wird es sicherlich, wie dies umgesetzt wird.
Der VfE fordert schon seit langem die erfolgsabhängige Honorarvereinbarung, da dann auch von den Rechtsanwälten nur Prozesse geführt werden, die auch Erfolgsaussichten haben.









Artikel per E-Mail versenden