Ermöglicht der BGH die Rückabwicklung von Schrottimmobilien?
In Grauer Kapitalmarkt vom 14.07.2011
Während der letzten 20 Jahre haben windige Strukturvertriebe über 1 Million wertlose Immobilien an Verbraucher vermittelt. Diese so genannten Steuersparmodelle waren jedoch die reine Kapitalvernichtung.
Erst sehr viel später stellte sich heraus, dass die Ratenzahlungen weitaus höher waren. Nachdem die Immobilienerwerber die Immobilie verkaufen wollten, mussten sie feststellen, dass diese Immobilien heute nur noch einen Wert von ca. 30-40 % des Darlehens bringen. Bei einem Schuldenstand von 100.000 Euro würde bei einem Verkauf der Immobilie für 30.000 Euro noch eine Restschuld von ca. 70.000 Euro übrig bleiben. In diesem Moment merken die Verbraucher erst, wie sie von Banken, Vermittler, Bauträger und Notaren hereingelegt wurden.
Selbst die Notare, zu denen die Vermittler die Kunden schleppten, waren nicht auf der Seite der Verbraucher.
Fortsetzung folgt!
Fortsetzung folgt!
Mittlerweile versuchen die Banken, die diese Schrottimmobilie finanziert hatten, die Kunden dazu zu bringen, die Darlehen auf die Hausbank umzuschulden. Dazu wurden den Kunden weit überteuerte Zinsen bei der Darlehensverlängerung angeboten. Um die Raten zahlen zu können, haben einige Kunden umgeschuldet. Dies geht allerdings nur deswegen, weil sie eigene Immobilien als Sicherheiten angeboten haben. Falls die Darlehensraten nicht mehr bezahlt werden können, wird nicht nur die Schrottimmobilie versteigert, sondern auch die eigene Immobilie.
Statt eine Kapitalanlage zu erhalten, oder die Altersversorgung aufzubauen, verliert man alles und wird vielleicht sogar zum Insolvenzfall.
Hilfe vom Gericht konnte man bis heute nicht erwarten. Der XI. Senat unter dem Richter Nobbe urteilte sehr Banken freundlich. Dies scheint sich jetzt zu ändern und es kommen verbraucherfreundliche Urteile.
Aus diesem Grund haben die Finanzexperten des Verein für Existenzsicherung e.V. für unsere Mitglieder in den letzten 15 Jahren über 4000 wirtschaftliche Lösung mit den Banken erreichen können. Bei diesen wirtschaftlichen Verhandlungen wird für die Immobilienerwerber eine Lösung mit der Bank ausgehandelt. Darin besteht die Möglichkeit die Schuldimmobilie loszuwerden und in vielen Fällen wird von den Banken ein Darlehensnachlass gewährt. Das Ziel der Verhandlungen ist, ein Ende der Belastung für die Familie durch die Wohnung zu erreichen.
Wollen Sie Ihre Schrottimmobilie und das dazugehörige Darlehen loswerden und eine Lösung mit der Bank erreichen, wenden sich bitte an den Verein für Existenzsicherung e.V. die Erstberatung ist bei uns grundsätzlich kostenfrei und nach Prüfung der Unterlagen können wir in jedem Fall eine Lösung präsentieren.








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