Geht der Fonds pleite - muß Darlehen nicht zurückgezahlt werden

In Recht vom 06.09.2005

Viele Verbraucher haben sich an einer Fondsgesellschaft beteilgt und diese Beteiligung mit einem Darlehen einer Bank finanziert.

Das Kammergericht Berlin hat in einem Fall entschieden, dass das Darlehen bei einer Pleite des Fonds nicht zwingend zurückzuzahlen ist.
Ein Ehepaar hatte sich an einer Kommanditgesellschaft beteiuligt und die Beteiligung mit einem Darlehen finanziert. Die Kommanditgesellschaft war später insolvent. Daraufhin wurden die Eheleute von der finanzierenden Bank auf Rückzahlung verklagt. Die Klage war erfolglos. Die Richter entschieden, dass die Eheleute wegen der Pleite der Gesellschaft Ansprüche gegen die Verantwortlichen der KG hätten und diese Ansprüche auch der Bank entgegenhalten könnten.
Az. 4 U 77/03