Haftung ausgeschlossen - Darlehensvertrag mit Hausfrau sittenwidrig

In Recht vom 26.10.2006

Finanzschwache Ehepartner müssen nicht für die Schulden des Partners aufkommen.

Die Richter des Oberlandesgerichts Koblenz urteilten, dass dies auch gilt, wenn sie sich surch Notarvertrag verpflichten. Sind sie nicht in der Lage, die Zinsen aufzubringen, hat die Bank Pech. Der Bank hätte die mangelnde Zahlungsfähigkeit einer Hausfrau klar sein müsssen. Der Vertrag ist sittenwidrig.

Az: OLG Koblenz, 5 W 568/03