Hartes Brot für freie Schuldnerberatungsstellen
In Recht vom 29.01.2012
Der Verein für Existenzsicherung e.V. unter der Ägide seines Präsidenten Johann Tillich interveniert an höchster Stelle. Die aktuelle Rechtspraxis der Schuldnerberatung steht in einem krassen Missverhältnis zu den realen Situationen.
- alle zugelassenen Stellen in der gleichen Form zu entlohnen sind,
- Subventionen der Wohlfahrtsverbände abgestellt werden,
- alle Schuldnerberatungsstellen und Rechtsanwälte über den Beratungshilfeschein abgerechnet werden,
- eine kurze Wartezeit bis zur Beratung und Durchführung gegeben wird,
- der Schuldner die freie Wahl der Schuldnerberatungsstellen hat.
Das Argument, dass die Schuldnerberatung über die öffentlichen Schuldnerberatungsstellen kostenlos sei, ist völlig falsch. Öffentliche Schuldnerberatungsstellen, wie Caritas, Diakonie, usw., erhalten Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt, also dem Steuerzahler. Diese Zuschüsse sind teurer als die Kosten für den Beratungshilfeschein, der ebenfalls aus dem Bundeshaushalt gezahlt wird. Offensichtlich scheint es so zu sein, dass die Gerichte die Kosten auf ein anderes „Konto“ abwälzen wollen. Ein weiterer Effekt wird sein, dass die Schuldnerberatungsstellen von den Schuldnern noch mehr aufgesucht werden, die Wartezeiten explodieren und die Schuldnerberatungsstellen noch höhere Subventionen vom Staat erhalten wollen.
Der Schuldner muss die Wahl haben, ob er zu einer öffentlichen Schuldnerberatungsstelle mit langen Wartezeiten geht, oder ob er lieber zu einer anderen, anerkannten Schuldnerberatungsstelle, bzw. einem Rechtsanwalt ohne Wartezeiten geht und dafür den Beratungshilfeschein in Anspruch nimmt.
Deshalb fordert der Verein für Existenzsicherung e.V. schnellstens die Änderung der Gesetzeslage und Anweisung zum Ausstellen der Beratungshilfescheine.








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