Immobilienkäufer werden gestärkt
In Recht vom 04.09.2008
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Banken den Immobilienkäufern auf überhöhte Preise aufmerksam machen muss. Mit dem Urteil (Az. XI ZR 221/07) sind Kredit gebende Banken sogar schadenersatzpflichtig, wenn sie Kunden vor dem Abschluss eines Darlehensvertrags nicht warnen.
Die rechtliche Konsequenz gilt nicht nur, wenn bewiesen werden kann, dass die Bank tatsächlich Kenntnis davon hatte, dass der Kaufpreis deutlich über dem Marktwert lag. "Die Haftungspflicht des Instituts greift nach dem neuen Urteil bereits, wenn sich dem Institut die Erkenntnis eines überteuerten Immobilienkaufs aufdrängen musste", sagt der Münchner Anlegeranwalt Peter Mattil.
Schrottimmobilienopfer werden mit diesem Urteil endlich gestärkt. In den 90 Jahren wurden von unseriösen Vermittlern eine Menge sogenannter "Schrottimmobilien" als Kapitalanlage verkauft worden und damit einige Familien in den Ruin getrieben. Bislang war es schwer als Opfer aus der Schuldenfalle wieder raus zu kommen, doch mit diesem Urteil kann alles leichter werden.









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