Kapitalanlage getätigt-Verlust erlitten! -Hilfe bietet unsere Kooperation mit einem Prozessfinanzierer
In Grauer Kapitalmarkt vom 02.04.2012
Seit Mitte der neunziger Jahre wurden Kapitalanleger mit allen möglichen Versprechungen geworben, ihr Geld in windige Geldanlagen zu investieren. Auch in den letzten Jahren wurden immer wieder Steuersparmodelle an den Verbraicher zu überteuerten Preisen vermittlet.
Egal, ob den Kunden von "freundlichen Anlageberatern" eine atypische stille Beteiligung, eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds oder aber eine Steuersparimmobilie, auch unter dem Begriff "Schrottimmobilie" bekannt, vermittelt wurde, erklärten die Vermittler dass man risikolos mit wenig oder gar keinem Eigenkapital Vermögen aufbauen könne.
Heute müssen viele Kapitalanleger feststellen, dass die versprochenen Mieteinnahmen oder Ausschüttungen ausbliben. Die erworbene Immobilien sind oft nur noch ein Bruchteil des damals aufgenommenen Darlehens wert. Die geschlossenen Fonds sind oftmals völlig wertlos und nicht zu verkaufen. Viele dieser Erwerber kämpfen heute um ihre finanzielle Existenz, die durch skrupellose Vermittler vernichtet wurden.
Die Anzahl der Betroffenen wird auf circa 700.000 bis 800.000 geschätzt. Die Gewinner sind einzig und allein die Vertriebsorganisationen, die Vermittler, die Organisatoren und die Kreditinstitute. Die Beteiligten haben sich auf die Unantastbarkeit seitens der Gerichte verlassen. In vielen Fällen ist das auch tatsächlich passiert. Mittlerweile gehen aber immer mehr Gerichte dazu über, Vermittler auf Schadenersatz zu verurteilen. In vielen Fällen ist die Verjährung noch nicht eingetreten.
Viele der geschädigten Kapitalanleger scheuen den Weg der Klage aufgrund der hohen Kosten. Die wenigsten hatten zum Kaufzeitpunkt eine bestehende Rechtsschutzversicherung. Diese Problematik hat auch der Verein für Existenzsicherung e. V. erkannt.
Wir konnten für unsere Mitglieder eine Kooperation mit einem Prozessfinanzierer vereinbaren. Dadurch können wir eine kostenlose Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage gegen den Vermittler durch unsere Rechtsanwälte anbieten. Nach der Übernahme der Kosten durch den Prozessfinanzierer wird die Klage eingereicht. Der Mandant hat kein Kostenrisiko.
Bei einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung reicht die Vertragsrechtsschutzversicherung aus, um Klagen gegen Vermittler durchzuführen. Wir raten dringend davon ab, die Deckungszusage selbst zu beantragen. Diese wird in den meisten Fällen rigoros abgelehnt. Auch in diesem Fall wird die Deckungsanfrage durch unsere Rechtsanwälte kostenfrei eingereicht.
Lassen Sie schnellstmöglich ihre Ansprüche prüfen, um einen bestehenden Schadenersatz zu erhalten.









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