Kindergeld muß trotz Kontopfändung ausgezahlt werden

In Recht vom 25.09.2006

Schuldner, deren Konto gepfändet ist, können das Kindergeld innerhalb von 7 Tagen abheben.

Darauf wies das Amtsgericht Kiel nach einer Entscheidung des Landgerichts, Urteil Az.: 13 T 93/06, hin. Das Kindergeld wurde von einigen Instituten bei einer Kontopfändung nicht ausgezahlt, sondern von den Konteninhabern erst eine Freigabe vom Amtsgericht verlangt. Wird die Frist von 7 Tagen versäumt, muß die Freigabe über das zuständige Amtsgericht beantragen.