Kindergeld muß trotz Kontopfändung ausgezahlt werden
In Recht vom 25.09.2006
Schuldner, deren Konto gepfändet ist, können das Kindergeld innerhalb von 7 Tagen abheben.
Darauf wies das Amtsgericht Kiel nach einer Entscheidung des Landgerichts, Urteil Az.: 13 T 93/06, hin. Das Kindergeld wurde von einigen Instituten bei einer Kontopfändung nicht ausgezahlt, sondern von den Konteninhabern erst eine Freigabe vom Amtsgericht verlangt. Wird die Frist von 7 Tagen versäumt, muß die Freigabe über das zuständige Amtsgericht beantragen.








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