LG Hamburg verurteilt Download-Abzocker

In Grauer Kapitalmarkt vom 26.10.2011

Die Masche ist seit Jahren bekannt. Die verschiedensten Download-Abzocker bieten kostenlose Softwareprogramme zum Download an. Im Kleingedrucken schließt der Nutzer oftmals unwissentlich ein Abo ab. Diese Abo-Fallen sind so raffiniert gestellt, das der User dies erst merkt, wenn die Rechnung ins Haus flattert.

LG Hamburg verurteilt Download-Abzocker Diese Praktiken hat das LG Hamburg den Abofallenbetreibern im Falle der Programme Firefox und Thunderbird untersagt. Geklagt hatte die Mozilla-Foundation. Das LG Hamburg hat den Betreibern das Abzockmodell verboten. Bei Zuwiderhandlung droht Ihnen ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000,-- €.

Außerdem kann die Mozilla-Foundation Schadenersatz verlangen.
LG Hamburg, Az.: (Az. 406 O 50/10).
Hoffentlich folgen weitere Anbieter von kostenlosen Programmen diesem Beispiel und trocknen so die Abo-Abzock-Fallen aus.