LG Hamburg verurteilt Download-Abzocker
In Grauer Kapitalmarkt vom 26.10.2011
Die Masche ist seit Jahren bekannt. Die verschiedensten Download-Abzocker bieten kostenlose Softwareprogramme zum Download an. Im Kleingedrucken schließt der Nutzer oftmals unwissentlich ein Abo ab. Diese Abo-Fallen sind so raffiniert gestellt, das der User dies erst merkt, wenn die Rechnung ins Haus flattert.
Außerdem kann die Mozilla-Foundation Schadenersatz verlangen.
LG Hamburg, Az.: (Az. 406 O 50/10).
Hoffentlich folgen weitere Anbieter von kostenlosen Programmen diesem Beispiel und trocknen so die Abo-Abzock-Fallen aus.








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