NDR darf für PC keine Rundfunkgebühren verlangen

In Recht vom 07.02.2010

Ein wegweisendes Urteil vom Verwaltungsgericht in Braunschweig. Für Computer mit Internetanschluss dürften keine Rundfunkgebühren erhoben werden.

NDR darf für PC keine Rundfunkgebühren verlangen

In dem vorliegenden Fall hat eine Dolmetscherin aus dem Kreis Goslar gegen den vom NDR erstellen Gebührenbescheid geklagt, weil er Gebühren für ihren gewerblich genutzten Zweit-PC haben wollte. 

Der NDR machte geltend, dass gewerblich genutzte PCs mit Internetzugang gesondert anmelde- und gebührenpflichtig seien. Zweitgeräte seien nur dann von der Gebühr befreit, wenn sie privat genutzt werden. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Das Gericht urteilte, der NDR stelle derzeit im Internet "keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk" zur Verfügung. Deshalb sei die Gebühr unzulässig (Aktenzeichen 4 A 188/09). Des Weiteren sei der PC der Klägerin auch deswegen von der Gebühr befreit, weil es sich um ein Zweitgerät handele. Die Gebührenfreiheit für Zweitgeräte gelte nicht nur für privat genutzte, sondern auch für gewerblich genutzte Computer mit Internetanschluss. Das Gericht nahm dazu auf sein Grundsatzurteil vom Mai 2008 Bezug (Urteil vom 30.05.2008, Aktenzeichen 4 A 149/07).

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der NDR kann vor dem Oberverwaltungsgericht in Berufung gehen. Bisher haben die Gerichte unterschiedlich über die Rundfunk-Gebührenpflicht von Internet-PC’s geurteilt. 



http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Braunschweig-Keine-Rundfunkgebuehren-fu
er-internetfaehigen-PC.news8960.htm

Quelle: PRT, JT; Bild: Pixelio