OLG Urteil: Vermittler haften bei verschwiegenen Kickbacks
In Recht vom 21.03.2010
Das OLG hat entschieden, dass die Rechtssprechung des BGH´s zum Kickback auch für allgemeine Anlageberater gilt.
Im aktuellen Fall ging es um einen Betrag von 74.684,24 €, die ein Kunde auf den Rat seines Anlageberaters in den Falk Fonds investierte. Der Anlageberater unterließ es, den Kunden über die Rückvergütung aufzuklären, die der Berater für den Vertrieb erhielt. Das OLG verurteilte den Anlageberater zum Schadenersatz in Höhe von 74.684,24 €.
Durch das OLG Urteil, erstritten durch Tilp Rechtsanwälte, wurden die BGH Urteile vom Dezember 2006 und vom Mai 2009 entschieden erweitert. Der BGH hatte entschieden, dass beratende Banken den Kunden ungefragt über Rückvergütungen aufklären müssen.Dies trifft nun auch auf die allgemeinen Anlageberater.
Eine Revision hat das OLG nicht zugelassen. Das Urteil ist rechtskräftig.
BGH-Urteil: AZ.: XI ZR 56/05 vom Dezember 2008
BGH-Urteil: AZ.: XI ZR 586/07 vom Mai 2009









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