Rechtsanwälte verstoßen gegen Werbeverbot
In Recht vom 29.12.2005
Kammergericht Berlin: Rechtsanwälte dürfen im Internet nicht mit "Gegnerliste" ihrer Mandanten werben
Ein Unternehmen zur Vermittlung von Finanz- und Versicherungsanlagen muss nicht dulden, dass sein Name auf der Webseite eines gegnerischen Anwalts genannt wird. Das gilt insbesondere, wenn auf Seiten der Rechtsanwälte das wirtschaftliche Interesse an der Gewinnung neuer Mandanten im Vordergrund steht. Nach Auffassung des Kammergerichts (Urteil vom 30.09.2005, Az.: 9 U 21/04) können Rechtsanwälte auch ohne die namentliche Erwähnung der Gegner ihrer Mandanten im Internet hinreichend auf ihre Kompetenz aufmerksam machen.








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