Rechtsschutzversicherung muß Klage wegen Immobilienfonds übernehmen

In Recht vom 10.10.2005

Viele Anleger, die in einen Immobilienfonds investiert hatten, bauten auf ihre Rechtsschutzversicherung um den Vertrieb oder die Bank zu verklagen. Sie wurden jedoch enttäuscht.

Viele Rechtsschutzversicherungen verweigern ihren Kunden die Deckungszusage für einen Rechtsstreit, der eine Kapitalanlage betrifft. Die Gründe der Ablehnungen waren sehr vielfältig. Dadurch sind die Kunden gezwungen, den Anwalt aus eigenen Mitteln zu bezahlen, oder die Rechtsschutzversicherungen auf Deckungszusage zu verklagen.

Ein Kunde, der seine Rechtsschutzversicherung verklagte, bekam beim Oberlandesgericht Frankfurt Recht. Das OLG entschied, dass eine Rechtsschutzversicherung den Rechtsstreit finanzieren muss, der im Zusammenhang mit dem Beitritt zu einem Immobilienfonds steht. Die Klausel, die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten ist, dass eine Rechtsschutzversicherung nicht für Streitigkeiten, die den Bau, die Planung oder den Kauf von Immobilien betreffen, aufkommen müsse, greife hier nicht. Der Rechtsstreit betraf die Finanzierungsfragen und nicht die üblichen Baustreitigkeiten, urteilten die Richter.