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Schrottimmobile als Steuersparmodell - Mandant gewinnt beim Bundesgerichtshof

In Erfolgreiche Fälle vom 10.06.2008

Mit Urteil vom 06. Juni 2008 hat der Bundesgerichtshof einer Revision eines Mitgliedes im Verein für Existenzsicherung e.V und ANSP-Mandanten unter dem Aktenzeichen VI ZR 50/07 stattgegeben.

Schrottimmobile als Steuersparmodell - Mandant gewinnt beim... Es ging dabei um die Geltendmachung von Schadensersatz in Höhe von rund € 111.000 wegen des Erwerbs einer Schrottimmobilie. Die Wohnung wurde mit unzutreffenden Anpreisungen überteuert verkauft und es wurden schriftlich und mündlich Wertangaben und Wertzuwächse testiert, die nicht zutrafen.

Zunächst wurde in zwei Instanzen erfolglos vor dem Landgericht München I sowie Oberlandesgericht München prozessiert. Sowohl dem Landgericht München I als auch dem Oberlandesgericht München sind bei der Bearbeitung des Falles eklatante Rechtsfehler unterlaufen. Die ständige Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes zur Schadenersatzpflicht von Vermittler und Verkäufer bei Steuersparmodellen wurde gänzlich nicht beachtet. Insbesondere die durch ein Berechnungsbeispiel und durch die Aussagen und den Vortrag des Vermittlers selbst vorgebrachten Umstände, die nachweislich zu einer Falschberatung im Hinblick auf den Wert und die Wertentwicklung der Immobilie erfolgten, wurden durch die Instanzgerichte missachtet.

Dem hat jedoch der Bundesgerichtshof berechtigterweise einen Riegel vorgeschoben. Der Vermittler der Wohnung musste demgemäß für seine falschen schriftlichen und mündlichen Angaben haften.

Sobald uns die vollständige Entscheidung mit Urteilsgründen vorliegt, werden wir diese entsprechend im Internet zum Download zur Verfügung stellen.



Rechtsanwalt Tobias Neumeier, München