Steuerrecht benachteiligt systematisch den Steuerzahler

In Steuern vom 22.01.2009

Einem Bericht von Thomas Sigmund (Handelsblatt) zufolge haben die Bürger immer öfter ddas Recht auf ihrer Seite. Klagen gegen den Fiskus sind nicht ohne Erfolgsaussicht.

Steuerrecht benachteiligt systematisch den Steuerzahler BERLIN. Der Fiskus zieht vor deutschen Steuergerichten oft den Kürzeren. Im vergangenen Jahr entschied allein das oberste deutsche Steuergericht in immerhin knapp 18 Prozent aller Fälle zugunsten der Steuerpflichtigen. Bei Revisionsverfahren habe der Anteil mit 43 Prozent noch höher gelegen, berichtete der Bundesfinanzhof (BFH) bei seiner Jahrespressekonferenz. Zuvor hatte BFH-Präsident Wolfgang Spindler bereits den Erben gute Erfolgschancen bei Prozessen gegen den Staat eingeräumt: Die Ausnahmen für das Betriebsvermögen und das selbstgenutzte Wohneigentum machten das Gesetz sehr unübersichtlich.

Prominentester Kläger war im vergangenen Jahr der Bäckermeister Heino Hambrecht aus dem baden-württembergischen Ravenstein, der vor dem BFH erfolgreich gegen die Kürzung der Pendlerpauschale geklagt hatte. Der BFH hielt die Regelung für verfassungswidrig und legte den Fall dem Bundesverfassungsgericht vor, das die Wiedereinführung der alten Regelung durchsetzte.

Aber auch andere Steuerzahler wollen sich mit ihrem Steuerbescheid nicht abfinden. Insgesamt waren nach Angaben des BFH Ende vergangenen Jahres mehr als 60 000 Verfahren bei den Finanzgerichten in Deutschland anhängig. Beim BFH gingen 3394 Fälle ein. Auf eine Entscheidung müssen die Kläger dort im Durchschnitt acht Monate warten, in Revisionsverfahren 20 Monate. Damit sei die Laufzeit der Verfahren deutlich verbessert worden, sagte BFH-Präsident Spindler. "Nur schneller Rechtsschutz ist angemessener Rechtsschutz."
Mehr als 20 Fälle reichte der BFH wegen verfassungsrechtlicher Bedenken in den vergangenen zehn Jahren an das Bundesverfassungsgericht weiter. Verärgert äußerte sich Spindler darüber, dass der Fiskus Entscheidungen zugunsten der Steuerzahler ignoriere. Nach Entscheidungen des BFH habe die Finanzverwaltung allein in den vergangenen zwei Jahren mehr als 20 so genannte Nichtanwendungserlasse herausgegeben. Dabei dürfe der Fiskus Grundsatzentscheidungen der Gerichte nicht zu Urteilen in Einzelfällen erklären und "aus rein fiskalischen Gründen die Rechtsprechung einfach nicht anwenden", kritisierte Spindler. Dies sei ein Eingriff in die Gewaltenteilung. Wenn dem Gesetzgeber "die Rechtssprechung dieses Hauses nicht zusagt, kann er ja darauf reagieren durch eine Neuregelung", sagte Spindler.

http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/steuerrichter-kritisieren-d
en-fiskus;2131593

Quelle: Handelsblatt



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