Steuervorteile dürfen nicht auf Schadenersatz angerechnet werden
In Recht vom 14.03.2011
Der BGH hat eine verbraucherfreundliche Entscheidung gefällt. In dem Fall ging es um einen Kapitalanleger, der über die Höhe der Mietminderung getäuscht wurde.
Diese Vorgehensweise hat der BGH einen Riegel vorgeschoben und entschieden, dass dies nicht zulässig sei. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall muss den vollen Schadenersatz bezahlen.
Urteil: BGH Az.: XI ZR 96/09









Artikel per E-Mail versenden