Vereinsmitglied bekommt Revision beim Bundesgerichtshof (Az. V ZR 50/07)
In Recht vom 06.12.2007
Dies ist als durchschlagender Erfolg zu bezeichnen.
Es werden in der Praxis 99% der Nichtzulassungsbeschwerden vom BGH zurückgewiesen. Es ist zu erwarten, dass unser Mitglied nun auf seine Revision hin vollständig obsiegt und sein Steuersparmodell rückabwickeln kann.Lassen auch Sie Ihre Ansprüche kostenfrei prüfen und sich von den Experten beim Verein für Existenzsicherung e.V. beraten: Telefon: (08131) 93298, E-Mail: info@vfe.de.









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