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Vom 17.10.2011
Es ist erwiesen, dass die meisten der abgeschlossenen Lebensversicherungen, die ja bis zum Renteneintritt angespart werden sollen, vor dem regulären Ablaufdatum gekündigt werden. Dann erfolgt oftmals das böse Erwachen. Denn von den ersten Einzahlungen werden die Provisionen und Gebühren einbehalten. Bei einer Kündigung vor Ablauf droht.. [weiter lesen]
Vom 11.08.2011
Durch das Berliner Sozialgericht wurden die Zusatzbeiträge der DAK als unwirksam erklärt... [weiter lesen]
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