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Verwalter muss Eigentümerliste herausgeben

In Recht vom 01.09.2011

Ein Wohnungseigentümer beabsichtigte die Einleitung eines gerichtlichen Beschlussanfechtungsverfahrens.

Verwalter muss Eigentümerliste herausgeben
Durch seinen Rechtsanwalt ließ er den Verwalter des Anwesens auffordern, ihm eine Miteigentümerliste zur Durchführung des Verfahrens zu übersenden. Der Verwalter verweigerte die Herausgabe und erklärte sich lediglich bereit, die Liste der Eigentümer auf Anforderung des Gerichts herauszugeben.