Verwalter muss Eigentümerliste herausgeben
In Recht vom 01.09.2011
Ein Wohnungseigentümer beabsichtigte die Einleitung eines gerichtlichen Beschlussanfechtungsverfahrens.
Durch seinen Rechtsanwalt ließ er den Verwalter des Anwesens auffordern, ihm eine Miteigentümerliste zur Durchführung des Verfahrens zu übersenden. Der Verwalter verweigerte die Herausgabe und erklärte sich lediglich bereit, die Liste der Eigentümer auf Anforderung des Gerichts herauszugeben.









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