VfE informiert: Ab 1.1.2012 wichtige Änderung beim P-Konto
In Insolvenzen vom 13.09.2011
Ab dem 1.1.2012 besteht der Pfändungsschutz nur noch bei einem P-Konto. Aus diesem Grund sollte eine Umwandlung in ein P-Konto noch vor dem 1.1.2012 erfolgen.
Automatisch ist der Betrag von 1.028,89 € geschützt. Dadurch können Überweisungen und Lastschriften ohne Problem ausgeführt werden.
Sollten Verbraucher unterhaltsberechtigte Personen haben, so kann der Grundfreibetrag erhöht werden. Die Bescheinigung dafür erhalten Sie von Rechtsanwälten, Arbeitgeber, Familienkasse, Schuldnerberatungsstellen und Sozialleistungsträger.
Bisher konnten innerhalb von 14 Tagen Kindergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II trotz Pfändung abgehoben werden. Durch eine Gesetzesänderung geht dies ab dem 1.1.2012 nicht mehr.
Der VfE e. V. rät: Lassen Sie Ihr Konto rechtzeitig in ein P-Konto ändern, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.









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