VfE informiert: Anleger haben das Recht die Adressen der Miteigentümer herauszufordern

In Recht vom 08.03.2011

Immer wieder gibt es Anfragen von Kapitalanlegern die die Adressen der beteiligten Treugeber-Anleger von der Gesellschaft erhalten wollen. Oftmals wird die Herausgabe verweigert.

VfE informiert: Anleger haben das Recht die Adressen der Miteigentümer... nun hat der BGH  Thematik ein richtungsweisendes Urteil getroffen.

Leitsatz des Gerichts:
Das Recht der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Auskunft über die Namen und Anschriften ihrer Mitgesellschafter zu verlangen, steht auch Anleger zu, die sie als Treugeber über eine Treuhandkommanditisten an einer Publikumsgesellschaft in Form einer Kommanditgesellschaft beteiligt haben, wenn die Anleger aufgrund der im konkreten Fall getroffenen vertraglichen Vereinbarung im Innenverhältnis eine Innengesellschaft bürgerlichen Rechts bilden.

Nach dieser Entscheidung kann die Herausgabe von Namen und Anschriften der Treugeber-Anleger wieder zweck- doch anlassgebunden begehrt werden.

BGH II ZR 187/09 vom 11.01.2011