VfE informiert: BGH verurteilt HypoVereinsbank wegen arglistiger Täuschung

In Banken vom 22.07.2011

Der XI Senat des BGH hat endlich ein richtungsweisendes Urteil gefällt. Nun steht fest, dass die HypoVereinsbank, bzw. die damalige Hypobank bewusst Immobilien weit über den tatsächlichen Wert finanzierte.

VfE informiert: BGH verurteilt HypoVereinsbank wegen arglistiger Täuschung Diese Erkenntnis ist nicht neu. Bereits seit mehreren Jahren wird nachgewiesen, dass die Hypobank nachweislich Immobilien bis zu 160 % des Beleihungswertes finanzierte. Nur hat dies bis heute keine Richter interessiert. Dies gilt auch für den damaligen Bundesrichter Nobbe.

Dem Verein für Existenzsicherung e.V. liegen Unterlagen vor, die eindeutig beweisen, dass die Kunden mit Wissen der Bank überfinanzierte Schrottimmobilien erhalten haben. Die Vermittler erhielten Vorgaben, unter welchen Voraussetzungen eine Finanzierung genehmigt würde.

In dem besagten Prozess geht es um eine Immobilie aus Aachen, die ein Ehepaar bereits 1993 erworben hat. Dafür wurde durch die Hypobank ein Darlehen über 190.000 DM ausgereicht. Bei der Versteigerung der Immobilie 2006 wurde nur ein Betrag von 7.500 Euro erreicht.

Die Behauptung der Hypovereinsbank, dass es sich nur um eine Einzelfallentscheidung handelt, mag richtig sein. Nur die finanzierten Schrottimmobilien sind mit Sicherheit keine Einzelfälle, sondern wurden 100000fach durchgeführt. Nun besteht die berechtigte Chance weiterer Schrott-Immobilienbesitzer, die von der Hypobank finanziert wurden, gegen die Bank rechtlich vorzugehen und zu gewinnen.

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Urteil BGH: XI ZR/342/10
 OLG: 13 U 119/06