VKI-Sieg gegen AvW Invest AG
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat – im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums – die AvW Invest AG in einem Musterprozess für zwei AvW-Anleger geklagt und in erster Instanz Recht bekommen.
Der VKI stützte den Anspruch auf eine zugesagte Kapitalgarantie, auf Schadenersatz für falsche Anlageberatung und auf eine Anfechtung des Vertragsabschlusses wegen Arglist. Das Landesgericht Klagenfurt stellte fest, dass eine Rücknahmeverpflichtung und Kapitalgarantie vorliege und die AvW Invest daher den Rückkaufpreis bezahlen müsse. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem beigefügten Pressetext. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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