Warnung vor Mandantenwerbeaktionen der Rechtsanwälte
In Recht vom 15.08.2011
Kaum sind die Urteile des BGH verbreitet worden, macht sich eine Werbeflut diverser Rechtsanwälte breit. Mit Massenrundschreiben wird dafür geworben, sich schnellstens rechtlich beraten zu lassen.
Die Folgen der Urteile sind sicherlich hervorragend für die Geschädigten. In Bankenkreisen geht man nur von einer begrenzten Auswirkung aus. Die Rechtsanwälte der Verbraucher sehen darin den grossen Durchbruch.
Leider haben die Geschädigten in den vergangenen Jahren schon oft die Erfahrung gemacht, dass die angepriesenen Erfolge nichts anderes waren als Schall und Rauch.
Bedenken Sie, der Rechtsanwalt verdient immer, egal ob der Mandant gewinnt oder verliert. Rechtsbeistand ist wichtig. Es muss aber eine Einzelfallprüfung durchgeführt werden. Der Kläger muss beweisen, dass die Bank von der arglistigen Täuschung wusste. Dies kann aber nur ein Rechtsanwalt, der die Zahl seiner Mandanten überschaubar hält. Schwierig wird es demnach, wenn mehrere Tausend Mandanten betreut werden müssen.
Sollten Sie ebenfalls Werbeschreiben erhalten, senden Sie diese bitte an die Redaktion.
Ihr VfE-Team









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