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Warnung vor Mandantenwerbeaktionen der Rechtsanwälte

In Recht vom 15.08.2011

Kaum sind die Urteile des BGH verbreitet worden, macht sich eine Werbeflut diverser Rechtsanwälte breit. Mit Massenrundschreiben wird dafür geworben, sich schnellstens rechtlich beraten zu lassen.

Warnung vor Mandantenwerbeaktionen der Rechtsanwälte Selbstverständlich wird hierbei ein Honorar fällig, manchmal bis zu einigen Tausend Euro. Immer wieder werden uns von unseren Mitgliedern Schreiben diverser Rechtsanwälte zugesandt, die in vielen Fällen das Formular für die Mandatserteilung gleich mitschicken. Wir können nur dringend davor warnen, den erfolgversprechenden Werberundschreiben vollumfänglich zu glauben und davon auszugehen, dass das Problem mit dem Steuersparmodell nun gelöst sei.

Die Folgen der Urteile sind sicherlich hervorragend für die Geschädigten. In Bankenkreisen geht man nur von einer begrenzten Auswirkung aus. Die Rechtsanwälte der Verbraucher sehen darin den grossen Durchbruch.

Leider haben die Geschädigten in den vergangenen Jahren schon oft die Erfahrung gemacht, dass die angepriesenen Erfolge nichts anderes waren als Schall und Rauch.

Bedenken Sie, der Rechtsanwalt verdient immer, egal ob der Mandant gewinnt oder verliert. Rechtsbeistand ist wichtig. Es muss aber eine Einzelfallprüfung durchgeführt werden. Der Kläger muss beweisen, dass die Bank von der arglistigen Täuschung wusste. Dies kann aber nur ein Rechtsanwalt, der die Zahl seiner Mandanten überschaubar hält. Schwierig wird es demnach, wenn mehrere Tausend Mandanten betreut werden müssen.

Sollten Sie ebenfalls Werbeschreiben erhalten, senden Sie diese bitte an die Redaktion.

Ihr VfE-Team