Zusatzbeitrag der DAK unwirksam

In Versicherungen vom 11.08.2011

Durch das Berliner Sozialgericht wurden die Zusatzbeiträge der DAK als unwirksam erklärt.

Zusatzbeitrag der DAK unwirksam Der Grund dafür ist, dass die DAK (Deutsche Angestelltenkrankenkasse) nicht ausreichend auf das Kündigungsrecht hingewiesen hat. Die DAK verweist auf andereslautende Entscheidungen anderer Sozialgerichte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Sollte diese Entscheidung des Sozialgerichts Berlin bestand haben, könnten 4,5 Millionen Mitglieder ab Februar 2010 die Zusatzbeiträge zurückfordern.