Der WDR hat eine Dokumentation über die Commerzbank ausgestrahlt. Solche Dokumentationen sollte man über alle Banken machen, die ihre Kunden durch überfinanzierte Schrottimmobilien ruinieren und in die Insolvenz treiben.
Das Verbraucherdarlehen ist in den §§ 491 bis 498 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Viele verschiedene Regelungen zum Verbraucherdarlehensvertrag gewähren dem Verbraucher ein Widerrufsrecht nach den §§ 355 bis 360 BGB.
Der Bundesgerichtshof hat am Dienstag, den 13.05.2014, entschieden, dass Banken von ihren Kunden für Verbraucherkredite keinerlei Bearbeitungsgebühren verlangen dürfen. Der Bundesgerichtshof stellt fest, dass solche Klauseln in den Kreditverträgen unwirksam sind. Zur Verhandlung standen zwei Klagen gegen die Postbank und die Essener Nationalbank.
Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärt mittlerweile in zahlreichen Entscheidungen Widerrufsbelehrungen in Verbraucherdarlehensverträgen für unwirksam. So unter anderem in den Entscheidungen vom 10.03.2009, 22.05.2012, 06.11.2012 und viele weitere.
Die Paratus AMC wollte bei einem Mitglied, dass ein Steuersparmodell in Leipzig erworben hatte, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen. Unser Rechtsanwalt konterte mit einer Vollstreckungsgegenklage.
Darlehensnahemer,die zwischendem1.3.2002 und dem 31.03.2008 einen Verbraucherkredit aufgenommen haben, können diesen heute noch widerrufen, da die Darlehensverträge der ING-DiBa eine fehlerhafte Widerrufserklärung enthalten.
In allen Fällen der überfinanzierten Steuersparmodellen behauptet die DKB, dass ihr davon nichts bekannt war.
Neue Beweise gegen die ING-DiBa wurden an die Staatsanwaltschaft und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen geschickt
Nachdem sich mittlerweile mehrere 100 geschädigte Kapitalanleger beim Verein für Existenzsicherung e.V. gemeldet haben, denen von Vermittlern weit überteuerte Schrottimmobilien angetrieben wurden, mussten wir feststellen, dass viele dieser Wohnungen durch die ING-DiBa finanziert wurden.
Wir möchten Sie gerne auf eine Sendung am heutigen Abend, 30.10.2013 um 22:45 Uhr im ZDF aufmerksam machen.