Das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens wurde jetzt endlich beschlossen. Was ist positiv? 3 Jahre Laufzeit für alle natürlichen Personen. Die Versagung von Amts wegen ist gestrichen. Die Rückwirkung gilt für Antragstellungen ab dem 01.10.2020. Es gilt auch die sukzessive Verkürzung für Verfahren ab dem 17.12.2019. Es ist übergangsweise ausreichend, wenn der außergerichtliche Einigungsversuch gem. § 305 InsO (Art 103k) aus den letzten 12...
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Gerade nach dem zweiten Lock Down drücken viele Selbstständige und Gewerbetreibende hohe Schulden und ein Insolvenzverfahren droht. Was viele Betroffene nicht wissen, dass ein Insolvenzverfahren auch als Chance für einen wirtschaftlich Neuanfang angesehen werden kann. Welche Vorteile bietet das Insolvenzverfahren für Selbständige? Im Insolvenzverfahren besteht ein Rechtsanspruch auf eine selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit. Sie bleiben weiterhin Inhaber mit alleiniger unternehmerischer Verantwortung. In der Regel wird...
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Wenn es sich beim Schuldner um eine juristische Person, wie eine GmbH, OHG, AG usw. handelt, muss immer ein Regelinsolvenzverfahren durchgeführt werden. Wenn der selbstständige Schuldner eine Person ist, muss geprüft werden, ob er noch eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, oder ausgeübt hat. Falls er trotz Insolvenz weiterhin selbstständig bleiben möchte, ist auch hier das Regelinsolvenzverfahren durchzuführen. Für den Fall, dass er die Firma aufgeben...
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Nachdem wir bereits eine hervorragende Zusammenarbeit mit Frau Rechtsanwältin Bettina Wittmann aus Passau vereinbaren konnten, haben wir auch ab dem 1.12.2020 eine Regionalgeschäftsstelle in Niederbayern. Unsere Geschäftsstellenleiterin ist Frau C. Ida Poschenrieder, mit der wir schon fast 20 Jahren in einem anderen Gebiet zusammengearbeitet haben. Die Regionalgeschäftsstelle erreichen Sie in: 94051 Hauzenberg, Oberneuhäusl 23, Telefon 01520 9680014. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden sich die Zahlungsprobleme...
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Nicht nur die Wirtschaft ist durch die Corona Krise bedroht. Es sind auch viele Soloselbständige, Kleinst- und Kleinunternehmer und viele Verbraucher betroffen. Die Ursachen der Überschuldung von Verbrauchern sind Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Scheidung und Selbständigkeit. Gerade jetzt werden viele Verbraucher Probleme haben, die Mieten, Darlehen und weitere monatliche Zahlungen zu leisten. Dies betrifft auch Immobilienbesitzer, die die monatlichen Raten an die Bank nicht mehr aufbringen können...
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Nachdem der Vorschlag des Referentenentwurfs, die Speicherfist von 3 Jahren auf 1 Jahr durch die Auskunfteien, z. B. Schufa, im Gesetzesentwurf nicht mehr zu finden war, habe ich den Finanzminister, Herrn Olaf Scholz, Frau Saskia Esken und die Bundesjustizministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Frau Christine Lambrecht angeschrieben. Von Herrn Scholz und Frau Esken kam keine Antwort. Die interessieren sich wohl nicht für die Probleme...
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Nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf ist die im Referentenentwurf vorgeschlagene Verkürzung der Speichersdauer bei den Auskunfteien von 3 Jahren auf 1 Jahr nicht mehr enthalten. Wie es scheint, haben sich die Lobbyisten der Auskunfteien, vornehmlich der Schufa, und deren angeschlossenen Patnern, vornerhmlich Banken, durchgesetzt und die Reduzierung gekippt. Somit ist die Behaptung, dass die Insolvenz nur 3 Jahre dauert, als nachweisbar falsch anzuzehen. Der Eintrag der...
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Mit dem Gesetzesentwurf zur Verkürzung der Insolvenz auf 3 Jahre werden Verbraucher und Unternehmen regelrecht verarscht. Denn die geplante Senkung der Datenspeicherung der Auskunfteien (Schufa) von 3 Jahren auf 1 Jahr fällt unter den Tisch. Die Lobbyisten haben ganze Arbeit geleistet. Während der Speicherfrist bei den Auskunfteien, vornehmlich Schufa kann der Verbraucher trotz Restschuldbefreiung keine Wohnung mieten, keine Finanzierung von Möbeln und Auto usw. erhalten,...
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Die Alltagskämpfer – Überleben in Deutschland – Die Insolvenzwelle rollt im 2. Halbjahr auf Deutschland zu. Betroffen sind Firmen und Verbraucher Leben am Limit – Einsatz für die Schuldnerberater Reportagereihe, D 2020 https://www.tele.at/sendungsdetails/11793982/die-alltagskaempfer-ueberleben-in-deutschland.html
Inkassofirmen dürfen die Daten von Verbrauchern nicht an die Schufa melden, wenn ein Verbraucher die Forderung als unberechtigt zurückgewiesen hat. In einem Urteil des Landgerichts (LG) Osnabrück hat dieses einem Inkassounternehmen untersagt, einem Verbraucher damit zu drohen, dass eine ausbleibende Zahlung in die Schufa eingetragen wird und eine Auswirkung auf die Kreditwürdigkeit hat. Az.: 18 O 400/19