In mehreren Fällen, die unsere Rechtsanwälte vor Gericht für unsere Mitglieder geführt haben, wurde die Projekt Rentenvorsorge GmbH & Co KG zur Rückabwicklung des Kaufvertrages verurteilt.
Die Vertrauensanwälte des VfE vertreten seit vielen Jahren geschädigte Immobilienerwerber, welche sog. „Schrottimmobilien“ erworben haben. Zwar gestaltet sich die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bei den Beteiligten nicht immer einfach, da z.B. Vertriebsgesellschaften und Berater nicht mehr existieren oder insolvent sind.
Der VfE hatte in der Vergangenheit des Öfteren von sogenannten Schrottimmobilienfällen und die Erfolgsaussichten bezüglich der Inanspruchnahme von beteiligten Notaren berichtet. Hintergrund waren in den letzten Jahren zahlreiche Entscheidungen von Oberlandesgerichten und im letzten Jahr auch vom Bundesgerichtshof.
Das LG Berlin verurteilte in einem Verfahren, bei dem es um eine Schrottimmobilie ging, die DKB auf Schadenersatz, Urteil vom 27.11.2013, AZ.: 21 O 163/13.
Mit einem aktuellen Urteil hat das Kammergericht Berlin die DKB verurteilt, für vom Vertrieb gemachte Beratungsfehler geradezustehen. Urteil vom 31.05.12, Aktenzeichen 12 U 218/10.
Der BGH hat bereits am 28.01.2014 entschieden, dass ein Steuervorteil beim Berechnen des Schadenersatzes dem Anleger verbleibt. Urteil BGH XI ZR 495/12 und BGH II ZR 276/12 vom 11.02.2014.
Seit 2012 gibt es immer wieder erfolgreiche Urteile bis zum Bundesgerichtshof (BGH) gegen Banken, Bauträger, Vermittler und Notare. Mittlerweile wurden Vermittler und Notare auch zu Haftstrafen verurteilt. Weitere strafrechtliche Ermittlungen und Verhaftungen laufen.
Eine neue Abmahnwelle überzieht Deutschland. Die Internetfalle heißt Pixelio. Auf dieser Internetseite bietet Fotograf Peter Kirchhoff seine Fotos zur kostenlosen Nutzung an. Nun hat er eine Möglichkeit entdeckt, aus den kostenlosen Bildern eine Menge Geld herauszuschlagen.
Der Eintritt der Verjährung kann durch eine Klage vor Gericht oder einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides verhindert werden. Es gibt aber auch noch eine andere Möglichkeit. Darauf weist Johann Tillich, Finanzexperte des VfE e. V. hin.
Der Begriff Sammelklage kommt aus den USA – dort „class action“ - und wird mittlerweile auch in Deutschland verwendet. Gemeint ist die gemeinsame Klage mehrerer Geschädigter – in der Regel Anleger – wegen gleichartiger Ansprüche gegen dieselben Beklagten.