
Mit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999 haben wir uns auf die Bereiche Verbraucherinsolvenz / Regelinsolvenz spezialisiert.
Fachlich qualifizierte Schuldenberatung sowie Gewährleistung der Rechtsberatung und Rechtsdienstleistung durch spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien im Kooperationsverhältnis zeichnen uns aus.
Verein für Existenzsicherung (VfE) e.V. – DIE moderne Schuldnerberatung
Geleitet wird das Referat von Johann Tillich , der mit weit über 1.000 abgewickelten Insolvenzverfahren als absoluter Experte in der Branche gilt. So hat z.B. der Fernsehsender SAT1 die sozial engagierte Arbeit bereits in der Sendereihe „24 Stunden“ begleitet. Ebenfalls RTL in „Leben am Limit“ und ZDF in „Mona Lisa“
Besonders stolz ist Johann Tillich auf das von ihm in Kooperationsverhältnis mit Anwaltskanzleien konzipierte „Rundum-Sorglos-Paket“, welches dem Schuldner u.a. anwaltliche Vertretung während der gesamten Laufzeit eines Insolvenzverfahrens garantiert und somit zu einer nahezu 100%igen Erfolgsquote in Bezug auf die Erteilung der Restschuldbefreiung führt.
Denn unbestritten ist, dass heute nicht mehr der sozialpädagogische Bereich, sondern vielmehr der fachlich qualifizierte Bereich bei der Schuldnerberatung im Fokus steht. Hilfe suchende müssen sich daher auf objektive Qualitätsmerkmale bei einer Schuldnerberatungsstelle verlassen können. Keine fachliche Qualifikation lässt sich dabei generell von den umgangssprachlich so genannten „staatlich anerkannten“ Schuldnerberatungsstellen ableiten (siehe auch / klick: Artikel)
Der VfE versteht sich als moderne Schuldnerberatung und bietet mit ganzheitlichem Konzept – ohne lange Wartezeiten auf einen Termin – schnelle, fachlich qualifizierte Hilfe von der Krisenintervention bis hin zum Eröffnungsbeschluss eines Verbraucherinsolvenzverfahrens innerhalb von 8 Wochen.
Nicht nur Privatpersonen und Selbständige können sich an den VfE und seine Regionalvertretungen wenden, sondern auch Arbeitgeber im Rahmen ihrer ganzheitlichen Unternehmensführung und Mitarbeiterorientierung, um verschuldeten – und dann entschuldeten – Mitarbeitern zu ganz neuer Motivation und Freude bei der Arbeit zu verhelfen.
Gerade Lohn- und Gehaltspfändungen sind äußerst lästig und lassen sich durch professionelle Hilfe schnell aus der Welt schaffen. Wie wäre es, wenn – durch Ihre Hilfe – der gepfändete Betrag nicht mehr an den Gläubiger, sondern (wieder) an den Mitarbeiter gezahlt wird? Fordern Sie hierzu gerne auch unsere speziell für Arbeitgeber erstellte VfE-Publikation an.
Noch mehr Infos über uns gibt es unter www.vfe-sb.de