Klage gegen die Schufa geht weiter
Nachdem die Schufa gegen die verlorene Klage in Berufung gegangen ist, wird der Fall nun vor dem Oberlandesgericht verhandelt. Wann der Termin stattfindet, steht noch nicht fest.
Sicher ist aber, dass wir sehr viele Anfragen von betroffenen Verbrauchern bekommen haben, die durch den Schufaeintrag massiv in Ihrer Persönlichkeit beeinträchtigt sind. Dies ist als reine Schikane zu betrachten, da der Verwerk der Restschuldbefreiung in allen öffentlichen Registern nach 6 Monaten zu löschen ist. Nur die Schufa bestraft den bösen Schuldnern mit 3 Jahren. Rache der Banken und Inkassoinstituten, die Geld verloren haben?
Interessanter Weise bezieht sich der Rechtsanwalt der Schufa in der Unterlassung auf den Artikel 2 des Grundgesetzes (GG), da sich die Schufa verletzt fühlt:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 2
Wir werden die Klagen auch bis zum Europäischen Gerichtshof durchziehen, um diese Ungerchtigkeit zu stoppen. Wir können nur jedem Betroffenen empfehlen, sich unserer Klagegemeinschaft anzuschließen.
Denn nur gemeinsam sind wir erfolgreich.