Das Landgericht Hannover urteilte am 27.03.2015, Az. 16 O 231/14 gegen „Projekt Rentenvorsorge GbR“ und Nordland Investment GmbH zugunsten des Immobilienanlegers wie folgt:
Wir konnten bereits aufgrund der bestehenden Rechtsprechung des BGH Rückabwicklungen und Vergleiche, gestützt auf das Vorliegen von zeitlich versetztem Angebot und Annahme bei Immobilienkaufverträgen erzielen. Der BGH bestätigt nun seine Rechtsprechung, wonach lange Bindungsfristen in notariellen Angebotserklärungen unwirksam sein können, vor allem dann, wenn die Bindungsfrist länger als 4 Wochen ist.