Bei einer Kündigung eines Immobiliendarlehens durch die finanzierende Bank kann diese nur einen Schadenersatz von 2,5 % verlangen. BGH entscheidet: Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Kündigung durch Bank Viele Banken haben jedoch in diesen Fällen von Ihren Kunden eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt.Dem hat der BGH in einer mündlichen Verhandlung einen Riegel vorgeschoben. Die Bank darf keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. BGH XI ZR 512/11 vom 15.01.2013 und BGH XI ZR...
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Bei einer Kündigung eines Immobiliendarlehens durch die finanzierende Bank kann diese nur einen Schadenersatz von 2,5 % verlangen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem neuen Urteil entschieden, dass ein Pfändungsschutzkonto nicht teurer sein darf als ein normales Girokonto. Mit diesem Urteil wurde die Deutsche Bank in die Schranken verwiesen.
In einem aktuellen Urteil (III ZR 252/11) hatte sich der BGH mit sogenannten Nettopolicen zu beschäftigen.
Versicherungsgesellschaften wie z. B. die ATLANTICLUX S. A., aber auch die Firma Prisma Life aus Lichtenstein, haben im Rahmen ihrer Versicherungsverträge sogenannte Nettogebührenvereinbarungen mit Verbrauchern getroffen.
Berlin, 31. Januar 2012. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jüngst in einem Rechtsstreit zwischen einer Bank und einem Immobiliendarlehensnehmer festgestellt, dass nach der Kündigung des Darlehens die Bank maximal 2,5 % - Punkte über dem Basiszinssatz Schadensersatz verlangen darf. Einen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung hat sie nicht.
Dieses Urteil ist eine herbe Schlappe für Strukturvertriebe wie z. B. Medius, die die Nettopolicen der Atlantiklux gerne auch im Zusammenhang mit der Vermittlung von überteuerten Immobilien zur Tilgungsaussetzung abschlossen.
Für die Erwerber von Schrottimmmobilien hat der BGH ein sehr positives Urteil gefällt. Dies betrifft alle Fälle, in denen vom Erwerber ein notarielles Kaufangebot abgegeben wurde und der Verkäufer eine seperate notarielle Kaufannahme beurkundet hat.
Der BGH hat Google verurteilt, beleidigende Inhalte von Blogs zu löschen. Google wollte den Fall jedoch nach amerikanischem Recht verhandeln lassen, da der Sitz in den USA, Kalifornien, ist. Dies sahen die Richter des OLG Hamburg und der BGH jedoch anders. BGH Urteil: VI ZR 93/10
In diesem Fall muß die Deutsche Bank an den Kunden einen Betrag von 63.152,64 Euro zzgl. Zinsen von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 20.7.2007 bezahlen.
Erfreulicherweise hat der BGH mit seinem Urteil vom 1.9.2011 das Urteil des OLG Frankfurt vom 1.9.2010, Az. 23 U 164/09 bestätigt. Die Deutsche Bank muss dem Kunden 27.761,99 Euro erstatten.