Erfolg gegen PrismaLife AG – Amtsgericht Zweibrücken weist Klage auf Provisionsanspruch ab
Die Firma PrismaLife AG klagte vor dem Amtsgericht Zweibrücken gegen einen Kunden wegen einer Provision aus einer vermittelten Nettopolicenversicherung.
Die Firma PrismaLife AG klagte vor dem Amtsgericht Zweibrücken gegen einen Kunden wegen einer Provision aus einer vermittelten Nettopolicenversicherung.
Viele Anleger, die in einen Immobilienfonds investiert hatten, bauten auf ihre Rechtsschutzversicherung um den Vertrieb oder die Bank zu verklagen. Sie wurden jedoch enttäuscht.