Weitere interne Unterlagen der DKB
Weitere aussagekräftige interne Unterlagen der DKB liegen uns vor.
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Durch die DKB wurden in Leipzig viele Steuersparmodelle finanziert. Diese Immobilien wurden oft weit über den tatsächlichen Wert finanziert und von den Vermittlern wurde eine hohe Innenprovision verschwiegen.
Am 9.9.14 um 22:15 berichtet Akte zu dem Thema Steuersparmodelle.
Die Paratus AMC wollte bei einem Mitglied, dass ein Steuersparmodell in Leipzig erworben hatte, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen. Unser Rechtsanwalt konterte mit einer Vollstreckungsgegenklage.
Familie P. hatte 2007 eine denkmalgeschützte Wohnung in Leipzig gekauft. Diese wurde von der Firma Südfinanz in Regensburg als Steuersparmodell angepriesen. Finanziert wurde es über die damalige GMAC-RFC. Diese Wohnung ist unter anderem ein Grund dafür, dass es der Familie sehr schlecht geht diese befürchtete bald Insolvenz anmelden zu müssen.
Ab heute will sich die Bundesregierung zockende Manager bei Banken und Versicherungen vorknüpfen: ihnen drohen künftig harte Strafen, wenn sie ihre Unternehmen durch besonders riskante Geschäfte in eine Schieflage bringen. Ein Gesetzentwurf soll die Möglichkeit schaffen, Geschäftsleiter strafrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen, die ihre Bank oder Versicherung durch Pflichtverletzungen im Risikomanagement in ernste Probleme steuern. In diesen Fällen sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vorgesehen. Das Vorhaben ist Teil eines größeren Pakets zur Regulierung des Finanzsektors. Größere Institute müssen sich auf eine Abtrennung des risikoreichen Investmentgeschäfts vom klassischen Bankgeschäft einstellen. Die Pläne orientieren sich an Vorschlägen einer Expertengruppe der EU-Kommission. Einlagen der Sparer sollen dadurch besser geschützt und Steuerzahler vor neuen Milliardenkosten bewahrt werden.
Am 28.10.2012 wurde gegen die Paratus AMC ein richtungsweisendes Urteil gefällt. Hoffentlich folgen noch viele Urteile zugunsten der Steuersparmodellerwerber, um die Banken, die Schrottimmobilien weit über den tatsächlichen Wert finanziert haben, zum Schadenersatz zu verpflichten.
Ein langer Kampf hat sich gelohnt.
Nachdem in anderen Ländern eine kürzere Dauer der Restschuldbefreiung vorgesehen ist, reagiert nun auch das Bundesjustizministerium. Laut einer Pressemitteilung wurde am 18.07.12 der Regierungsentwurf des "Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte" vom Bundeskabinett verabschiedet.
Gerade bei Steuersparmodellen/Schrottimmobilien behaupten Banken, die Objekte nicht zur Sicherheit des Kunden auf Werthaltigkeit prüfen zu müssen. Diese Aussage ist leider grundsätzlich richtig.