BGH entscheidet: Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Kündigung durch Bank
Bei einer Kündigung eines Immobiliendarlehens durch die finanzierende Bank kann diese nur einen Schadenersatz von 2,5 % verlangen.
Bei einer Kündigung eines Immobiliendarlehens durch die finanzierende Bank kann diese nur einen Schadenersatz von 2,5 % verlangen.
(Leser-)Brief an den VfE e.V.: Leider habe ich Pech gehabt mit meiner derzeitigen (staatlich anerkannten!) Schuldnerberatung: Zum ersten hat mein "Schuldenberater" mit mir vereinbart, dass er die ganze Kommunikation mit den Gläubigern abwickelt.
Eines unserer Mitglieder hat bei der Firma Startsale GmbH eine De Longhi Kaffemaschine bestellt. Als Zahlungsart gab es nur Vorkasse. Er hat 359,-- Euro überwiesen. Mittlerweile haben sich bereits weitere geschädigte Personen gemeldet.
Das Landgericht Hannover urteilte am 27.03.2015, Az. 16 O 231/14 gegen „Projekt Rentenvorsorge GbR“ und Nordland Investment GmbH zugunsten des Immobilienanlegers wie folgt:
Käufer einer Wohnung von der Projekt Rentenvorsorge fragen sich immer wieder, weshalb der tatsächliche Wert der Wohnungen erheblich niedriger ist als das aufgenommene Darlehen. Jeder, der seine Wohnung verkaufen will, stellt fest, dass er noch hohe Restschulden hat.
Nachdem der 11. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs am 13.05.2014 in zwei Revisionsverfahren entschieden hat, dass vorformulierte Bestimmungen über ein Bearbeitungsentgelt in Darlehensverträgen zwischen einem Kreditinstitut und Verbrauchern unwirksam sind, Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13, musste der BGH nun noch über die Frage der Verjährung von Ansprüchen auf Rückforderung dieser Bearbeitungsentgelte entscheiden, nachdem diese Frage durch den BGH bislang nicht geklärt worden ist.
Das Verbraucherdarlehen ist in den §§ 491 bis 498 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Viele verschiedene Regelungen zum Verbraucherdarlehensvertrag gewähren dem Verbraucher ein Widerrufsrecht nach den §§ 355 bis 360 BGB.
Seit 2012 gibt es immer wieder erfolgreiche Urteile bis zum Bundesgerichtshof (BGH) gegen Banken, Bauträger, Vermittler und Notare. Mittlerweile wurden Vermittler und Notare auch zu Haftstrafen verurteilt. Weitere strafrechtliche Ermittlungen und Verhaftungen laufen.
Der Bundesgerichtshof hat am Dienstag, den 13.05.2014, entschieden, dass Banken von ihren Kunden für Verbraucherkredite keinerlei Bearbeitungsgebühren verlangen dürfen. Der Bundesgerichtshof stellt fest, dass solche Klauseln in den Kreditverträgen unwirksam sind. Zur Verhandlung standen zwei Klagen gegen die Postbank und die Essener Nationalbank.
Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärt mittlerweile in zahlreichen Entscheidungen Widerrufsbelehrungen in Verbraucherdarlehensverträgen für unwirksam. So unter anderem in den Entscheidungen vom 10.03.2009, 22.05.2012, 06.11.2012 und viele weitere.