Schuldnerberatung: Lieber qualifiziert oder „staatlich“ anerkannt?!
Der Begriff Schuldnerberatung ist nicht gesetzlich geschützt, ebenso wenig gibt es eine Mindestqualifikation oder geregelte Ausbildung für Schuldnerberater.
Der Begriff Schuldnerberatung ist nicht gesetzlich geschützt, ebenso wenig gibt es eine Mindestqualifikation oder geregelte Ausbildung für Schuldnerberater.
Wie bereits durch den Verein für Existenzsicherung berichtet, hatte das Landgericht Zwickau eine Klage auf Rückabwicklung eines im November 2014 erfolgten Immobilienerwerbs stattgegeben und die Bauträgergesellschaft zur Rückabwicklung und Rückzahlung des Kaufpreises verpflichtet.
Mit Urteil vom 21.05.2015 hat das Landgericht Zwickau einer Klage auf Rückabwicklung eines im November 2004 erfolgten Immobilienerwerbs stattgegeben.
Das Landgericht Hannover urteilte am 27.03.2015, Az. 16 O 231/14 gegen „Projekt Rentenvorsorge GbR“ und Nordland Investment GmbH zugunsten des Immobilienanlegers wie folgt: