Bundesgerichtshof verurteilt Rechtsschutzversicherung zur Deckungsübernahme bei Kapitalanlagen
Der Bundesgerichtshof hat in seinen Urteilen vom 08. Mai 2013, Az.: IV ZR 84/12 und IV ZR 174/12, festgestellt, dass die in den letzten Jahren von vielen Versicherern in die Rechtsschutzbedingungen aufgenommenen Klauseln, wonach Kapitalanlagemodelle vom Rechtsschutz ausgenommen sein sollen, unwirksam sind, da gegen das Transparenzgebot verstoßen wird.