GMAC-RFC Bank GmbH zum Schadenersatz bei Schrottimmobilien verurteilt
Das Kammergericht Berlin hat am 21.06.11 das Urteil des Landgerichts. Die Hoffnung der geprellten Kapitalanleger Schadenersatz gegen die Banken zu erhalten wird immer größer.
Das Kammergericht Berlin hat am 21.06.11 das Urteil des Landgerichts. Die Hoffnung der geprellten Kapitalanleger Schadenersatz gegen die Banken zu erhalten wird immer größer.
Dieses Urteil dürfte auf viele Rechtsschutzversicherer zutreffen. Bereits ab 2000 sind in den allgemeinen Versicherungsbedingungen vieler Rechtsschutzversicherungen die Klausel enthalten, dass kein Rechtsschutz für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kapitalanlagen besteht.
Erfreulicherweise hat der BGH mit seinem Urteil vom 1.9.2011 das Urteil des OLG Frankfurt vom 1.9.2010, Az. 23 U 164/09 bestätigt. Die Deutsche Bank muss dem Kunden 27.761,99 Euro erstatten.
Seit der Information der Steuersparmodellbesitzer über die drohende Verjährung zum 31.12.2011 ist die Zahl der Schrottimmobilienbesitzer stark gestiegen.
Es handelt sich um eine arglistige Täuschung mittels sogenannter Objekt- und Finanzierungsvermittlungsaufträge.
Am 31.10.2010 lief im ZDF bei ML Mona Lisa eine Reportage über ein Mitglied des Vereins für Existenszsicherung e. V. dem ein Immobilienvermittler ein sogenanntes Steuersparmodell verkauft hatte. Anstatt Steuern zu sparen und etwas für die Altersversorgung zu tun, steht der Anleger vor dem wirtschaftlichen Ruin.
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Die Polizei Bremerhaven hat am 25.01.2007 folgende Pressemitteilung herausgegeben:
Der Bundesgerichtshof hat in seinem erst kürzlich veröffentlichten Urteil v. 21.11.2006 – XI ZR 347/05 die Anlegerrechte weiter konkretisiert und damit die Erfolgschancen gegen die beteiligten Banken verbessert.
Nicht erst seit diesem Jahr gibt es bei Immobilien und Fonds- Anlagen eine Reihe von „Interessengemeinschaften", die mehr oder weniger erfolgreich sind.