BGH bestätigt Urteil des OLG Frankfurt gegen die Deutsche Bank

In Recht vom 18.10.2011

Erfreulicherweise hat der BGH mit seinem Urteil vom 1.9.2011 das Urteil des OLG Frankfurt vom 1.9.2010, Az. 23 U 164/09 bestätigt. Die Deutsche Bank muss dem Kunden 27.761,99 Euro erstatten.

BGH bestätigt Urteil des OLG Frankfurt gegen die Deutsche Bank Bei diesem Gerichtsverfahren handelte es sich wieder einmal um eine Schrottimmobilie, die mit den üblichen falschen Versprechungen an ahnungslose Bürger verkauft hatte.

Nachdem die Banken jahrelang die Kunden beruhigt Klagen lassen konnten, weht nun ein anderer Wind. Hoffentlich fallen in der nächsten Zeit weitere Urteile gegen die Banken, die diese Schrottimmobilien bedenkenlos finanzierten.

Urteil BGH XI ZR 334/10