BGH bestätigt Urteil des OLG Frankfurt gegen die Deutsche Bank
In Recht vom 18.10.2011
Erfreulicherweise hat der BGH mit seinem Urteil vom 1.9.2011 das Urteil des OLG Frankfurt vom 1.9.2010, Az. 23 U 164/09 bestätigt. Die Deutsche Bank muss dem Kunden 27.761,99 Euro erstatten.
Nachdem die Banken jahrelang die Kunden beruhigt Klagen lassen konnten, weht nun ein anderer Wind. Hoffentlich fallen in der nächsten Zeit weitere Urteile gegen die Banken, die diese Schrottimmobilien bedenkenlos finanzierten.
Urteil BGH XI ZR 334/10








Artikel per E-Mail versenden