OLG München stellt fest: Widerrufsbelehrung DCM-Fonds ist fehlerhaft

In Recht vom 14.12.2011

In einer Entscheidung des OLG München die mittlerweile rechtskräftig ist, wurde festgestellt, dass die Widerrufsbelehrung bei einem DCM-Fonds fehlerhaft ist.

OLG München stellt fest: Widerrufsbelehrung DCM-Fonds ist fehlerhaft
Dies ist die Rechtsfolge: Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen, was dazu führt, dass der Widerruf noch heute erklärt werden kann, mit der Folge, dass man "aus dem Fonds aussteigen" kann.
In diesem Zusammenhang ist weiter zu berichten, dass Banken, die die Beteiligungen der Anleger finanzierten, gleichfalls fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendeten, mit der Folge, dass die Darlehensverträge auch heute noch widerrufen werden können und bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen können gegenüber der Bank sowohl Darlehen als auch Beteiligung mittels Widerruf "rückabgewickelt" werden.

RA Ralph Veil
Kanzlei Mattil & Kollegen


OLG München zu falscher Widerufsbelehrung bei DCM-Fonds