Ruinöse Ehegatten-Bürgschaften sittenwidrig

In Recht vom 11.06.2011

Die Banken lassen Ehefrauen von Kreditnehmern für die Rückzahlung des Darlehens bürgen. Diese Bürgschaften sind bei krasser finanzieller Überforderung sittenwidrig.

Ruinöse Ehegatten-Bürgschaften sittenwidrig Leider haben die Banken aus der Vergangenheit nichts gelernt. Immer wieder werdeen einkommenslose Ehegatten als Bürgen für Darlehen des Ehemaannes herangezogen. Aus diesen aktuellen Anlässen ist es wichtig, auf die Rechtssprechung zu verweisen.
 
Dies hat der Bundesgerichtshof in 2 Fällen entschieden. Diese Urteile gelten in den Fällen, in denen die Ehefrau nicht aus eigenem wirtschaftlichen Interesse an der Firma, sondern rein aus der emotionalen Verbundenheit mit dem Ehemann eine Bürgschaft unterschrieben hat. In einem Fall hatte die Ehefrau, die bereits 51 Jahre alt war, mit ca. 150.000,-- € für die Gründung des Transportunternehmens ihres Ehemannes gebürgt. Aufgrund der wirtschaftlichen Situation war die Firma in kürzester Zeit Zahlungsunfähig. Die Unternehmensgründung sei von Beginn an zum Scheitern verurteilt gewesen und das geringe Gehalt der Bürgin hätte nicht einmal für die Rückzahlung der Zinsen gereicht, so die Bundesrichter.

Im 2. Fall hatte eine Verkäuferin eine Umschuldung in Höhe von 179.000,-- € für das Geschäft des Ehemannes mitunterschrieben. Hier fehlte das wirtschaftliche Interesse und aufgrund des geringen Einkommens war die Ehefrau nicht in der Lage, diesen Kredit jemals zurückzuzahlen. In diesem Fall deuteten die Bundesrichter die Unterschrift als Bürgschaft und erklärten diese als sittenwidrig und damit nichtig.
Az.: XI ZR 28/04 und 325/03.