Schufa-Eintrag über die Restschuldbefreiung zum Insolvenzverfahren muss sofort gelöscht werden. Wir helfen bei der Durchführung!
Bisher verhält es sich so, dass der negative Schufa-Eintrag ab Rechtskraft der Restschuldbefreiung zum Insolvenzverfahren zwar mit einem Erledigungsvermerk versehen wird, dieser allerdings erst nach Ablauf von drei Jahren von der SCHUFA gelöscht wird. Kaum eine Chance also auf einen Handy-Vertrag, einen Kfz-Finanzierungs- oder Leasingvertrag, einen Dispokredit, eine neue Wohnung, neue Geschäftsräume usw. Manchmal scheitert gar ein Anstellungsvertrag an diesem Schufa-Eintrag. Ein untragbarer Zustand, der...
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