Gesetz zur Reduzierung der Insolvenz auf 3 Jahre verschiebt sich!
Im Gesetzesentwurf wurde die Reduzierung der Speicherfrist der Auskunfteien von 3 Jahren auf 1 Jahr, vermutlich auf Druck der Lobbyisten, nicht aufgenommen. Dies war aber im Referentenentwurf enthalten.
Eine Reduzierung der Insolvenz auf 3 Jahre unter beibehalten der Speicherfrist von 3 Jahren bei den Auskunfteien ist völlig unlogisch, da der Verbraucher demnach 6 Jahre nicht am Wirtschaftsleben teilnehmen kann.
Wir fordern deswegen, die Speicherfist bei den Auskunfteien auf 1 Jahr zu reduzieren, bzw. mit der Erteilung der Restschuldbefreiung sofort zu löschen.
Hier der Beitrag:
Experten kritisieren Entwurf zur Restschuldbefreiung
Interview Prof. Dr. Grote: